Potenziell kann jede haupt-, neben- oder ehrenamtliche Fachkraft und jede Einrichtung der kulturellen Jugendbildung den Kompetenznachweis Kultur in ihr Angebot aufnehmen. Um hier eine gleichbleibende Qualität zu erhalten, gelten folgende Modalitäten:
- Der Kompetenznachweis Kultur wird in Angeboten der kulturellen Jugendbildung vergeben, die freiwillig und teilnehmerorientiert sind sowie Möglichkeiten der Partizipation eröffnen. Der Kompetenznachweis Kultur kann überdies für künstlerische und kulturpädagogische Projekte auch in der Schule vergeben werden, wenn diese Kriterien erfüllt sind.
- Der Kompetenznachweis Kultur dokumentiert Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen, die Jugendliche und junge Erwachsene in Angeboten der kulturellen Jugendbildung gezeigt bzw. gestärkt haben.
- Zum Nachweis dieser Kompetenzen wurde ein eigenes Verfahren entwickelt, für das Fachkräfte, die im Feld der Kulturellen Jugendbildung arbeiten, ein entsprechendes Fortbildungszertifikat erwerben, um den Kompetenznachweis Kultur vergeben zu dürfen.
- Der Kompetenznachweis Kultur ist das Ergebnis von gemeinsamer Beobachtung und Dialog zwischen der Fachkraft und der*dem Jugendlichen. Die Fachkraft vergibt den Kompetenznachweis Kultur nur dann, wenn das Nachweisverfahren vollständig durchgeführt worden ist. Die Verantwortung hierfür trägt die Fachkraft.
- Jede*r Jugendliche entscheidet selbst, ob sie*er einen Kompetenznachweis Kultur erhalten möchte. Der Kompetenznachweis Kultur wird Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 12 (empfohlenes Mindestalter) und 27 Jahren angeboten.
- Für den Erhalt des Kompetenznachweises Kultur müssen die jungen Menschen aktiv an einem Angebot der Kulturellen Jugendbildung (empfohlen werden mindestens 50 Std.) und am Prozess des Nachweisverfahrens teilgenommen haben.