Der Kompetenznachweis Kultur kann auch in schulischen Kontexten vergeben werden. Allerdings gibt es hier Einschränkungen. Denn eine Erarbeitung des stärkenorientierten Kompetenznachweises in Fächern, in denen gleichzeitig Noten vergeben werden, ist ausgeschlossen. Angeboten wird der Kompetenznachweis Kultur vor allem in Kooperationsprojekten, die gemeinsam mit außerschulischen Partnern der Kulturellen Bildung durchgeführt werden. Vergeben wird er auch in Arbeitsgemeinschaften im Nachmittagsbereich.
Mittlerweile gibt es Schulen, die zu Gunsten des dialogischen Prozesses rund um den Kompetenznachweis Kultur auf eine Benotung auch im Wahlpflichtbereich verzichten wollen. Vor allem der Wunsch nach individueller Förderung der Schüler*innen ist hier Motor, neue Wege der Lernreflexion zu erproben. Individuell zu fördern, bedeutet auch, die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten wahrzunehmen und entsprechend vielfältige Lern- und Handlungsmöglichkeiten bereitzustellen. Die fünf Schritte des dialogischen Verfahrens von der Praxisanalyse über Beobachtung und Dialog bis hin zur Beschreibung und Vergabe liefern den notwendigen systematischen und praxisorientierten Rahmen hierfür.
Voraussetzung für eine gelingende Nutzung des Kompetenznachweises Kultur in der Schule ist
- die Bereitschaft zum genauen Blick auf die*den einzelnen Jugendlichen,
- eine Vielfalt von kulturpädagogischen/künstlerischen Lern- und Lehrformen, die die Jugendlichen unterschiedlich ansprechen und fordern,
- die Bereitschaft, Unterricht und Lernen anders zu organisieren.