Der Kompetenznachweis Kultur kann auch in schulischen Kontexten von entsprechend in der Kompetenznachweis Kultur-Fortbildung qualifizierten Fachkräften vergeben werden. Allerdings gibt es hier Einschränkungen. Denn eine Erarbeitung des stärkenorientierten Kompetenznachweises in Fächern, in denen gleichzeitig Noten vergeben werden, ist ausgeschlossen.
Angeboten wird der Kompetenznachweis Kultur vor allem in Kooperationsprojekten, die gemeinsam mit außerschulischen Partnern der Kulturellen Bildung durchgeführt werden. Vergeben wird er auch in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften im Nachmittagsbereich. Hierfür bietet es sich an, Fachkräfte aus der Jugendhilfe bzw. Kompetenzberater*innen außerschulischer Projektpartner zu gewinnen, die den Kompetenznachweis Kultur-Prozess innerhalb der Schule in Kooperation mit der jeweiligen Lehrperson durchführen.
Mittlerweile gibt es Schulen, die zu Gunsten des dialogischen Prozesses rund um den Kompetenznachweis Kultur auf eine Benotung auch im Wahlpflichtbereich verzichten wollen. Vor allem der Wunsch nach individueller Förderung der Schüler*innen ist hier Motor, neue Wege der Lernreflexion zu erproben. Individuell zu fördern, bedeutet auch, die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten wahrzunehmen und entsprechend vielfältige Lern- und Handlungsmöglichkeiten/Settings des Lernens bereitzustellen. Die fünf Schritte des dialogischen Verfahrens von der Praxisanalyse über Beobachtung, Dialog und Beschreibung bis hin zur Vergabe liefern den notwendigen systematischen und praxisorientierten Rahmen hierfür. Die bisherigen Erfahrungen lassen zudem auf eine stärkere
Anerkennung der kulturellen Nebenfächer innerhalb der Schule, des Kollegiums sowie der Schulleitung schließen, die auf die Sichtbarmachung der erworbenen Kompetenzen durch den Kompetenznachweis Kultur zurückzuführen sind.
Voraussetzung für eine gelingende Nutzung des Kompetenznachweises Kultur in der Schule:
- die Bereitschaft zum genauen, stärkenorientierten Blick auf die*den einzelnen Jugendliche*n,
- eine Vielfalt von kulturpädagogischen/künstlerischen Lern- und Lehrformen zulassen, die die Jugendlichen unterschiedlich ansprechen und fördern,
- die Bereitschaft, Unterricht und Lernen anders zu organisieren,
- die Schaffung eines Anwendungszeitraums von mindestens 50 Unterrichtsstunden, um die Entfaltung des Themas, die Selbst- und Fremdbeobachtung, die Reflexion und den dialogischen Prozess zu ermöglichen,
- eine freiwillige Teilnahme der Jugendlichen,
- die Bereitstellung eines entsprechenden Zeit- bzw. Stundendeputats, um dem
zusätzlichen Zeitaufwand, der mit der Beobachtung, Reflexion und Zertifizierung
verbunden ist, gerecht werden zu können.