Der Kompetenznachweis Kultur eignet sich hervorragend als Element im Rahmen von Projekten, für die Fördermittel von öffentlichen Stellen oder von privaten Stiftungen eingeworben werden sollen, da er klassische Probleme löst, die häufig bei der Fördermittelakquise auftreten:
- Er ermöglicht, kulturpädagogische Projekte als Gruppenangebote durchzuführen und doch gleichzeitig Raum für individuelle Unterstützung und Reflexion zu schaffen. Obwohl normalerweise „Einzelunterricht“ nicht gefördert wird, besteht so eine Möglichkeit, auch individuell mit den Teilnehmer*innen zu arbeiten.
- Durch die Vergabe des Bildungspasses als Ergebnis des KNK-Verfahrens erhalten die Teilnehmer*innen einen ausführlichen und persönlichen Kompetenznachweis, der einen deutlichen Mehrwert gegenüber einfachen Teilnahmebescheinigungen bietet und insbesondere bei der Ausbildungsplatzsuche sehr hilfreich sein kann. Damit ist für Projekte der Kulturellen Jugendbildung, die z.B. durch die Arbeitsagentur oder durch ESF-Mittel zur Beschäftigungsförderung finanziert werden, der deutliche Nutzen im wirtschaftlichen Sinne sichtbar.
- Durch die klar darstellbare Kompetenzreflexion im Rahmen des Projektes wird der Mehrwert Kultureller Jugendbildung für Lebens- und Handlungskompetenz im Rahmen der Antragstellung deutlich wahrnehmbarer – ohne zugleich grundsätzlich auf die Möglichkeiten und Wirkungen Kultureller Bildung eingehen zu müssen.
Bei der Beantragung von Projekten, in deren Rahmen der KNK vergeben werden soll, muss der Zeitaufwand, der über die Beobachtungsphase in der allgemeinen Gruppenkonstellation hinaus geht, unbedingt berücksichtigt werden, um die Qualität zu sichern. Erfahrungsgemäß sind für die anderen Schritte mindestens sechs Stunden je Zertifikat einzuplanen.
Ausschließliche Förderung der KNK-Vergabe
Eine ausschließliche Förderung der KNK-Vergabe außerhalb von konkreten Projekten ist allgemein eher schwierig, da es hierfür meistens am erforderlichen „Projektcharakter“ und an der „Neuartigkeit“ fehlt.
Bewährt haben sich hierfür jedoch Patenschaften mit konkreten Unternehmen, die die Honorarausgaben für Kompetenzberater*innen für eine bestimmte Anzahl von KNK-Vergaben an einer Einrichtung jedes Jahr übernehmen, insofern die Überreichung der Kompetenznachweis an die Jugendlichen öffentlichkeitswirksam erfolgt und die Unternehmen sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber den Jugendlichen sichtbar werden können. Für Einrichtungen bietet der KNK damit einen konkreten und bei vielen Unternehmen beliebten Anlass, Spenden-/Sponsoringmittel einzuwerben, diese dauerhaft an sich zu binden sowie auch gleichzeitig selbst sichtbar zu werden. Hierfür bieten sich vorrangig lokale Unternehmen oder zum Teil auch Wohltätigkeitsclubs an.
Förderung im Rahmen von „Künste öffnen Welten“
Im Rahmen des Förderprogramms Künste öffnen Welten der BKJ werden Projekte von Bündnissen mit mindestens drei Partnern gefördert, die Angebote für Kinder und Jugendliche in Risikolagen schaffen.
Die Vergabe des Kompetenznachweises Kultur wird dabei mit einem festen Betrag von 240 Euro je ausgestelltem Nachweis gefördert, wovon 180 Euro für Honorarausgaben gezahlt werden, 30 Euro pauschal für Verpflegung zur Verfügung stehen sowie weitere 30 Euro für Sachausgaben.
Die Berücksichtigung des KNKs ist unkompliziert in der Antragstellung oder auch noch später im Projektverlauf möglich. Für geförderte Projekte besteht auch die Möglichkeit, kostenlos an einer Fortbildung zur*zum Kompetenzberater*in teilzunehmen.