Der Kompetenznachweis Kultur eignet sich hervorragend als Element im Rahmen von Projekten, für die Fördermittel von öffentlichen Stellen oder von privaten Stiftungen eingeworben werden sollen, da er klassische Probleme löst, die häufig bei der Fördermittelakquise auftreten:
- Er ermöglicht, kulturpädagogische Projekte als Gruppenangebote durchzuführen und doch gleichzeitig Raum für individuelle Unterstützung und Reflexion zu schaffen. Obwohl normalerweise „Einzelunterricht“ nicht gefördert wird, besteht so eine Möglichkeit, auch individuell mit den Teilnehmer*innen zu arbeiten.
- Durch die Vergabe des Komptenznachweis Kultur als Ergebnis des Verfahrens erhalten die Teilnehmer*innen einen ausführlichen und persönlichen Kompetenznachweis, der einen deutlichen Mehrwert gegenüber einfachen Teilnahmebescheinigungen bietet und insbesondere bei der Ausbildungsplatzsuche sehr hilfreich sein kann. Damit ist für Projekte der Kulturellen Jugendbildung, die z.B. durch die Arbeitsagentur oder durch Mittel des Europäischen Sozialfonds zur Beschäftigungsförderung finanziert werden, der deutliche Nutzen im wirtschaftlichen Sinne sichtbar.
- Durch die klar darstellbare Kompetenzreflexion im Rahmen des Projektes wird der Mehrwert Kultureller Jugendbildung für Lebens- und Handlungskompetenz im Rahmen der Antragstellung deutlich wahrnehmbarer – ohne zugleich grundsätzlich auf die Möglichkeiten und Wirkungen Kultureller Bildung eingehen zu müssen.
Bei der Beantragung von Projekten, in deren Rahmen der Komptenznachweis Kultur vergeben werden soll, muss der Zeitaufwand, der über die Beobachtungsphase in der allgemeinen Gruppenkonstellation hinaus geht, unbedingt berücksichtigt werden, um die Qualität zu sichern und dem Vergabeverfahren gerecht werden zu können.
Erfahrungsgemäß sind für die Schritte des Vergabeverfahrens
folgende Stundenumfänge je Nachweis einzuplanen:
- Erstellen der Praxisanalyse: 1 Stunde
- Beobachtungszeit: 6−8 Stunden
- Gespräche mit den Jugendlichen: 1−3 Stunden
- Schreiben des Nachweises: 1−2 Stunden.
Ausschließliche Förderung der Kompetenznachweis Kultur-Vergabe
Eine ausschließliche Förderung der Kompetenznachweis Kultur-Vergabe außerhalb von konkreten Projekten ist allgemein eher schwierig, da es hierfür meistens am erforderlichen „Projektcharakter“ und an der „Neuartigkeit“ fehlt.
Bewährt haben sich hierfür jedoch Patenschaften mit konkreten Unternehmen, die die Honorarausgaben für Kompetenzberater*innen für eine bestimmte Anzahl von Kompetenznachweis Kultur-Vergaben an einer Einrichtung jedes Jahr übernehmen, insofern die Überreichung der Kompetenznachweise an die Jugendlichen öffentlichkeitswirksam erfolgt und die Unternehmen sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber den Jugendlichen sichtbar werden können. Für Einrichtungen bietet der Kompetenznachweis Kultur damit einen konkreten und bei vielen Unternehmen beliebten Anlass, Spenden-/Sponsoringmittel einzuwerben, diese dauerhaft an sich zu binden sowie auch gleichzeitig selbst sichtbar zu werden. Hierfür bieten sich vorrangig lokale Unternehmen oder zum Teil auch Wohltätigkeitsclubs an. Auch die Übernahme einer Schirmherrschaft ist eine beliebte und öffentlichkeitswirksame Möglichkeit.
Förderung im Rahmen von „Künste öffnen Welten“
Im Rahmen des Förderprogramms Künste öffnen Welten der BKJ werden Projekte von Bündnissen mit mindestens drei Partnern gefördert, die Angebote für Kinder und Jugendliche schaffen, die bisher keine oder nur sehr wenige Zugänge zu Kunst und Kultur hatten.
Die Vergabe des Kompetenznachweises Kultur wird dabei mit einem festen Betrag für das Honorar von 280 Euro je ausgestelltem Nachweis gefördert.
Die Berücksichtigung des Kompetenznachweis Kultur ist unkompliziert in der Antragstellung oder auch noch später im Projektverlauf möglich. Für geförderte Projekte besteht auch die Möglichkeit, kostenlos an einer Fortbildung zur*zum Kompetenzberater*in teilzunehmen.