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Kompetenznachweis Kultur

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Was ist und für wen ist der Kompetenznachweis Kultur?

Video-Manuskript

Willkommen bei der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung – abgekürzt: BKJ. In diesem Video erfahren Sie, was der Kompetenznachweis Kultur ist, wie er vergeben und erworben werden kann.

Was ist der Kompetenznachweis Kultur?

Bereits 2001 hat die BKJ damit begonnen, nach Möglichkeiten zu suchen, wie individuelle Stärken und Fähigkeiten, die Jugendliche durch Kulturelle Bildung erwerben, sichtbar gemacht werden können. Das Ergebnis ist der Kompetenznachweis Kultur, der an Jugendliche ab 12 Jahren vergeben wird. 

Der Kompetenznachweis Kultur ist einerseits ein physisches Produkt für Jugendliche. Umgangssprachlich wird so etwas oft Zertifikat oder Bescheinigung genannt. Bei der BKJ heißt das Kompetenznachweis Kultur, weil es etwas Besonderes ist, wie dieser Kompetenznachweis Kultur entsteht − nämlich gemeinsam. Andererseits ist der Kompetenznachweis Kultur ein ganzes Verfahren, das sich über einen Zeitraum erstreckt.

Für wen ist der Kompetenznachweis Kultur?

Den Kompetenznachweis Kultur können Jugendliche bekommen, wenn sie aktiv an künstlerischen und kulturpädagogischen Angeboten teilnehmen und wenn dabei ihre Kompetenzen, die sie dabei erwerben oder entdecken, zusammen mit einer Fachkraft reflektiert und dokumentiert werden.

Was ist das Besondere am Kompetenznachweis Kultur?

Wichtig ist, dass der Kompetenznachweis Kultur ein gemeinsamer Prozess von Fachkraft und Jugendlicher*m ist, bei dem beide in den Austausch gehen, um Kompetenzen zu erkennen und zu formulieren. Die Grundlage bildet also Partizipation und Stärkenorientierung. Indem die Jugendlichen sich ihrer Fähigkeiten und Stärken bewusst werden und lernen, diese zu formulieren, stärkt der gesamte Prozess ihr Selbstbewusstsein. Somit ist der Kompetenznachweis Kultur auch ein Beleg über die positive Wirkung Kultureller Bildung.

Wie wird der Kompetenznachweis Kultur erstellt?

Der Kompetenznachweis Kultur entsteht in fünf Schritten.

Der erste Schritt ist die Praxisanalyse. Sie bildet die Grundlage des Nachweisverfahrens. Die Fachkraft prüft dafür das geplante künstlerische oder kulturpädagogische Angebot oder Projekt, um herauszufinden, welche Kompetenzen die Jugendlichen bei den Tätigkeiten, Aufgaben und möglichen Herausforderungen im Projekt erwerben oder stärken können.

Der zweite Schritt ist die Beobachtung. Das Ziel ist, die Jugendlichen in ihrem Handeln genau wahrzunehmen und individuelle Potenziale zu entdecken sowie den Jugendlichen selbst einen genauen Blick auf sich zu ermöglichen.

Der dritte Schritt, der Dialog, ist das Herzstück des Verfahrens. Fachkraft und Jugendliche reflektieren gemeinsam die gemachten Erfahrungen und beobachteten Kompetenzen. Der Dialog ist unterteilt in ein einführendes, ein Zwischen- und ein Auswertungsgespräch. Im Auswertungsgespräch werden drei bis vier Kompetenzen festgelegt.

Die Ergebnisse aus Praxisanalyse, Beobachtung und Dialog werden im vierten Schritt zusammengefasst: in der Beschreibung. Damit ist das Schreiben des Kompetenznachweis Kultur gemeint.

Im fünften Schritt wird der Kompetenznachweis Kultur feierlich an die Jugendlichen übergeben, falls gewünscht. Damit werden ihre Kompetenzen und ihre Beteiligung an dem Prozess besonders gewürdigt und auch nach außen sichtbar gemacht.

Wie lernen Fachkräfte, wie sie den Kompetenznachweis Kultur vergeben können?

Fachkräfte, die einen Kompetenznachweis Kultur vergeben möchten, müssen an der dafür entwickelten Fortbildung für Kompetenzberater*innen teilnehmen. Diese vermittelt das nötige Wissen und die Fähigkeit, die eigene Praxis zu reflektieren. Teilnahmevoraussetzung an der Fortbildung ist die aktive Tätigkeit als Fachkraft in einem Praxisfeld der kulturellen Jugendbildung und die Möglichkeit, den Kompetenznachweis Kultur in der Praxisphase zu erproben. Nach erfolgreichem Abschluss wird ein bundesweit anerkanntes Zertifikat zum*zur Kompetenzberater*in mit der Lizenz zur Vergabe des Kompetenznachweises Kultur ausgestellt.

Die Fortbildung für Kompetenzberater*innen darf nur von solchen Fachkräften geleitet werden, die sich im Rahmen einer von der BKJ durchgeführten Weiterbildungsmaßnahme für die Vermittlung des Curriculums qualifiziert haben, den sogenannten Fortbildungsbeauftragten.

Alle Informationen rund um den Kompetenznachweis Kultur und die Fortbildung zum*zur Kompetenzberater*in finden Sie unter www.kompetenznachweiskultur.de.

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